U-Ausschuss: Blockade war rechtswidrig.

Landesverwaltungsgericht hebt den Bestreitungsbeschluss der rot-grünen Mehrheit auf.

Pressekonferenz Strobl & Ries

U-Ausschuss: Blockade war rechtswidrig.

Landesverwaltungsgericht hebt den Bestreitungsbeschluss der rot-grünen Mehrheit auf.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist ein klarer Erfolg für Transparenz und parlamentarische Kontrolle. Der Bestreitungsbeschluss der rot-grünen Mehrheit im Untersuchungsausschuss wurde als rechtswidrig aufgehoben, wodurch die ergänzende Beweisaufnahme nun wirksam ist. Fakt ist: SPÖ und Grüne haben versucht, den Untersuchungsausschuss politisch kleinzuhalten und unbequeme Fragen zu verhindern. Das Gericht hat diesem Vorgehen eine klare Absage erteilt und damit die Rechte der Minderheit sowie die Bedeutung echter Aufklärung gestärkt.

Besonders deutlich fällt die Bewertung der Argumentation von SPÖ-Klubobmann Roland Fürst aus. Das Gericht hält fest, dass seine Ausführungen keine nachvollziehbare materielle Begründung darstellen und inhaltlich ins Leere gehen. Die Ablehnung der Beweisaufnahme beruhte damit auf einer Scheinbegründung. Für unseren Klubobmann Bernd Strobl ist klar:

Statt sachlicher Argumente wurde versucht, den Untersuchungsgegenstand künstlich zu verengen und damit zentrale Fragen der Wohnbauaufsicht auszublenden.
-Bernd Strobl, ÖVP-Klubobmann

Pressekonferenz Strobl & Ries

Wenn eine Mehrheit versucht, parlamentarische Kontrolle einzuschränken, ist das ein Machtmissbrauch gegenüber Opposition und Öffentlichkeit. Der SPÖ-Machtmissbrauch muss endlich ein Ende finden, damit sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Es darf nicht sein, dass parlamentarische Rechte erst vor Gericht durchgesetzt werden müssen. SPÖ und Grüne – allen voran Landeshauptmann Doskozilhaben sich an die geltenden Regeln zu halten. Dieses Erkenntnis zeigt schwarz auf weiß, dass politische Macht nicht dazu missbraucht werden darf, Aufklärung zu verhindern oder den U-Ausschuss kleinzuhalten. Jetzt braucht es rasches Handeln und volle Transparenz im Interesse der Burgenländerinnen und Burgenländer.