3. Entlastungspaket.

Bundesregierung sorgt für Systemwechsel.

3. Entlastungspaket.

Bundesregierung sorgt für Systemwechsel.

Die Bundesregierung hat ein 28 Milliarden schweres Anti-Teuerungspaket vorgestellt. Der Fokus liegt erneut auf besonders betroffenen Gruppen und Familien. Mit diesem Geld-zurück-Paket will die Bundesregierung den Menschen das Geld zurückgeben, das ihnen durch die Inflation und die Teuerung genommen wurde. Dabei setzt die Bundesregierung auf einen guten Mix aus kurzfristigen Maßnahmen, wie die Anhebung des Klimabonus auf 500 Euro und eine Einmalzahlung der Familienbeihilfe von 180 Euro im August. Im Paket enthalten ist auch die Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmen.

Die Abschaffung der kalten Progression ist ein historischer Schritt. Das ist ein echter Systemwechsel und führt dazu, dass den Menschen am Ende des Monats deutlich mehr Geld am Konto bleibt.
-Christian Sagartz, Landesparteiobmann

Die Maßnahmen im Detail:

Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro)

  • 300 Euro für besonders betroffene Gruppen (Arbeitslose, Mindestpensionisten, etc.)
  • 500 Euro für jeden und jede: davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Geld-zurück-Bonus für alle Erwachsenen (für Kinder je die Hälfte)
  • CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben
  • 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August
  • Vorziehen des Familienbonus (2.000 Euro) und Erhöhung des Kindermehrbetrags (550 Euro) auf 2022
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
  • Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)

 

Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft (rund 1 Mrd. Euro)

  • Strompreiskompensation
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

 

Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026)

  • Abschaffung der kalten Progression
  • Valorisierung der Sozialleistungen
  • Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %)